In Deutschland ist die Wartung von Brandschutztüren durch die DIN 31051 Norm geregelt, welche die Anforderungen an die Instandhaltung von technischen Systemen und Anlagen, einschließlich Brandschutztüren, regelt.
Die regelmäßige Wartung von Brandschutztüren ist von entscheidender Bedeutung, um im Notfall reibungslos funktionieren zu können. Die DIN 31051 schreibt vor, dass Brandschutztüren in bestimmten Zeitabständen von qualifiziertem Personal gewartet werden müssen. Dabei werden alle Bestandteile der Tür, wie das Türblatt, die Zarge, die Dichtungen, die Beschläge, die Schließbleche und die Feststellanlagen, überprüft.
Während der Wartung werden alle Bauteile auf Verschleiß und Beschädigungen untersucht. Eine defekte oder beschädigte Brandschutztür kann im Ernstfall ihre Funktion nicht erfüllen und somit zur Ausbreitung eines Feuers beitragen. Bei Bedarf werden Teile ausgetauscht oder repariert, um die Funktionsfähigkeit der Brandschutztür wiederherzustellen.
Zudem wird die Tür auf ihre Dichtheit überprüft. Brandschutztüren müssen im Brandfall eine rauchdichte Abschottung gewährleisten, um eine Ausbreitung von Rauch und Flammen zu verhindern. Dabei werden alle Dichtungen auf ihre Funktion hin überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht.
Die Wartung von Brandschutztüren ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch eine wichtige Maßnahme für den vorbeugenden Brandschutz. Bei regelmäßiger Wartung können mögliche Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor es im Ernstfall zu einem größeren Schaden kommt. Deshalb ist es ratsam, die Wartung von Brandschutztüren einem erfahrenen und qualifizierten Fachbetrieb zu überlassen.